Juli 2022
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Stiftungsmanagement50-Euro-Grenze: Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern steuerfreie Sachbezüge gewähren
Abo-Inhalt02.06.20225567 Min. Lesedauer
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| Seit 2022 gilt für Sachbezüge eine neue Obergrenze. Statt bisher 44 Euro sind 50 Euro pro Monat lohnsteuerfrei (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG). Übers ganze Jahr können so unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro an Sachlohn steuer- und beitragsfrei gewährt werden. SB untersucht, für welche haupt- und ehrenamtlich Tätige in Stiftungen das Sachbezugs-Modell in Frage kommt. |
Mitarbeiter der Stiftung und hauptamtliche Vorstandsmitglieder
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AUSGABE: SB 7/2022, S. 136 · ID: 48299459
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