Juli 2022
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StiftungsvorstandEhrenamtsvereinbarung mit Stiftungsvorstand: Hierauf ist bei der Vertragsgestaltung zu achten
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Hinweis an Redaktion
| Zahlreiche Stiftungen arbeiten mit einem ehrenamtlichen Vorstand, dem die entstehenden Aufwendungen und Auslagen erstattet werden und der allenfalls eine Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG erhält. Sie sollten eine Vereinbarung zwischen der Stiftung und dem Vorstand treffen, um später nachweisen zu können, dass hier eine ehrenamtliche Tätigkeit bestand und auch, dass die Voraussetzungen für die Ehrenamtspauschale vorlagen. Wie eine solche Vereinbarung gestaltet werden kann, zeigt Ihnen SB nachfolgend. |
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AUSGABE: SB 7/2022, S. 137 · ID: 48404330
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