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ArbeitgeberleistungenEinholung von Führungszeugnissen: Kosten steuerfrei erstattbar?
| Nicht nur Unternehmen, sondern auch Stiftungen verlangen immer wieder Führungszeugnisse von Arbeitnehmern. Hier stellt sich dann die Frage, ob sich diese Kosten steuerfrei erstatten lassen. Bejaht hat dies das FG Münster im Fall von Kostenerstattungen für die Einholung erweiterter polizeilicher Führungszeugnisse zum Zweck der Prävention gegen sexualisierte Gewalt. Das sei kein Arbeitslohn, sondern steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG. Letztlich entscheiden wird aber der BFH. |
Das FG Münster begründet seine Entscheidung damit, dass es erhebliche und beachtliche betriebsfunktionale Gründe gibt, regelmäßig solche erweiterten Führungszeugnisse einzuholen. Das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers überwiege deutlich. Deshalb sei die Kostenerstattung steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG (FG Münster, Urteil vom 23.03.2022, Az. 7 K 2350/19 AO, Abruf-Nr. 229208).
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AUSGABE: SB 8/2022, S. 142 · ID: 48489490