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SBStiftungsBrief

EhrenamtsvereinbarungSo lässt sich Vereinbarung zwischen Stiftung und ehrenamtlich Tätigen richtig gestalten

Top-BeitragAbo-Inhalt28.07.20227149 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn

| Der Stiftungsbereich wird in vielen Bereichen von Menschen unterstützt, die sich ehrenamtlich engagieren. Hier kann die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale genutzt werden, sodass die steuerrechtlichen Vorgaben zu beachten sind. Je nach dem Bereich, in dem die Stiftung die ehrenamtlich Tätigen engagiert, sind auch weitere Punkte zu beachten und in einer Ehrenamtsvereinbarung zu berücksichtigen. Der folgende Beitrag zeigt, wie eine solche formuliert und gestaltet werden muss. |

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AUSGABE: SB 8/2022, S. 146 · ID: 48459703

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