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MittelweitergabeDie Mittelweitergabe durch steuerbegünstigte Körperschaften – so geht es rechtssicher

Top-BeitragAbo-Inhalt21.08.2024306 Min. LesedauerVon RAin und StBin Dr. Eva-Maria Kraus, Partnerin, und RAin Dr. Birte Görmar, beide Flick Gocke Schaumburg Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bonnvon RAin und StBin Dr. Eva-Maria Kraus, Partnerin, und RAin Dr. Birte Görmar, beide Flick Gocke Schaumburg Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bonn

| Viele NPO erfüllen ihre satzungsmäßigen Zwecke, indem sie ihre Mittel ganz oder teilweise an andere Körperschaften weitergeben, die dann ihrerseits gemeinnützige Projekte durchführen. Wie bei operativ tätigen NPO muss auch bei fördernden NPO die gemeinnützigkeitskonforme Mittelverwendung sichergestellt sein. Unter welchen Voraussetzungen Mittel in verschiedenen Konstellationen rechtssicher weitergegeben werden dürfen, ist in der Praxis daher eine häufig gestellte Frage, die der folgende Beitrag beleuchtet. |

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AUSGABE: SB 10/2024, S. 183 · ID: 50129130

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