Familienstiftung
§ 15 AStG: Auf Musterprozesse bei Drittstaaten aufspringen
Durch die Zurechnungsbesteuerung nach § 15 Abs. 1 AStG werden die Einkünfte ausländischer Familienstiftungen anstelle der Stiftung dem Stifter zugerechnet, wenn dieser unbeschränkt steuerpflichtig ist. Allerdings steht Familienstiftungen ...