Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
SBStiftungsBrief

Informationsfreiheitsgesetz OVG hat Rahmen für Ansprüche nach dem IFG aufgezeigt

Abo-Inhalt24.09.20242605 Min. Lesedauer

| Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verschafft jedermann einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes. Dies sorgt regelmäßig für Streit, wenn sich die Behörden auf ihre Geheimhaltungspflicht beziehen und die Informationen verweigern. So ergangen ist auch dem Attac Trägerverein e.V., der im Zusammenhang mit dem ihm aberkannten Status der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit vom BMF Einsicht in eine Reihe von Dokumenten forderte. Das OVG Berlin-Brandenburg hat nun den Rahmen für Ansprüche nach dem IFG aufgezeigt. |

Der Attac Trägerverein wollte unter anderem Einsicht erhalten in Ausschussprotokolle, Unterlagen betreffend Sitzungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder und Stellungnahmen oberster Landesfinanzbehörden. Gegenstand der Dokumente ist zum Teil das Verfahren des Vereins, teilweise betreffen sie aber auch Verfahren Dritter oder allgemeine Fragen der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit.

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: SB 11/2024, S. 202 · ID: 50172762

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte