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SBStiftungsBrief

StiftungsmanagementSteuerliche Erleichterungen im Stiftungsbereich verlängert – so profitieren Stiftungen davon

Top-BeitragAbo-Inhalt21.08.20251985 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn

| Die Corona-Krise trifft auch die Stiftungswelt weiterhin. Da ist es erfreulich, dass das BMF die Billigkeitsregelungen bis Ende 2022 verlängert hat. Die Erleichterungen waren zunächst bis zum 31.12.2021 befristet worden. SB stellt die für Stiftungen relevanten Regelungen vor, die bis Ende 2022 verlängert worden sind. |

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AUSGABE: SB 2/2022, S. 28 · ID: 47930998

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