Feb. 2022
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StiftungsmanagementSteuerliche Erleichterungen im Stiftungsbereich verlängert – so profitieren Stiftungen davon
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| Die Corona-Krise trifft auch die Stiftungswelt weiterhin. Da ist es erfreulich, dass das BMF die Billigkeitsregelungen bis Ende 2022 verlängert hat. Die Erleichterungen waren zunächst bis zum 31.12.2021 befristet worden. SB stellt die für Stiftungen relevanten Regelungen vor, die bis Ende 2022 verlängert worden sind. |
Inhaltsverzeichnis
- Vereinfachter Zuwendungsnachweis genügt weiter
- Satzungsfremde Tätigkeiten im Bereich der Corona-Hilfe
- Bedürftigkeitsnachweis bei mildtätigen Zwecken
- Verwendung sonstiger Mittel für die Corona-Hilfe
- Unterstützungsleistungen an Künstler oder Solo-Selbstständige
- Entgeltliche Tätigkeiten der Stiftung
- Aufstockung von Kurzarbeitergeld möglich
- Fortzahlung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
- Verlustsituation im wGB und in der Vermögensverwaltung
- Auflösung von Rücklagen
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AUSGABE: SB 2/2022, S. 28 · ID: 47930998
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