Nov. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Nov. 2025 abgeschlossen.
GesetzesvorhabenEntwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 – Neuerungen für gemeinnützige Organisationen zum 01.01.2026 vorgesehen
Leseprobe10.09.2025238 Min. Lesedauer 
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Es geht wohl mit Reformen voran
| Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Steueränderungsgesetz 2025 sieht auch Neuerungen für Gemeinnützige vor, die am 01.01.2026 in Kraft treten sollen. |
Konkret zu nennen sind folgende Punkte:
- Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 Euro (§ 64 Abs. 3 S. 1 AO)
 - Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 Euro bzw. 960 Euro (§ 3 Nr. 26, 26a EStG)
 - Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Euro (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 4 AO)
 - Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen, bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 Euro (§ 64 Abs. 3 S. 2 AO)
 - Einführung von E-Sport als neuen gemeinnützigen Zweck (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO)
 - Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit (§ 58 Nr. 11 AO)
 
- Gesetzentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 vom 06.10.2025 → Abruf-Nr. 250860
 
AUSGABE: SB 11/2025, S. 201 · ID: 50542993
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion