BetriebsveranstaltungBFH hat wichtige Frage geklärt: Begriff „Betriebsveranstaltung“ setzt Offenstehen für alle Mitarbeiter seit 2015 nicht mehr voraus GelesenLGPTop-BeitragLeseprobe10.05.20242 Min. LesedauerAls gelesen markierenGelesen widerrufen