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SchenkungsteuerAbfindungszahlung im Scheidungsfall: Schenkungsteuer fällig?
Abo-Inhalt27.01.20222461 Min. Lesedauer
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BFH unterscheidet zwischen „Pauschal-“ und „Bedarfsabfindung“
| Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind („Bedarfsabfindung“), liegt keine schenkungsteuerpflichtige freigebige Zuwendung vor. Das hat der BFH dem Finanzamt und dem FG Münster ins Stammbuch geschrieben. |
Der BFH unterscheidet zwischen „Pauschalabfindung“ und „Bedarfsabfindung“ (BFH, Urteil vom 01.09.2021, Az. II R 40/19, Abruf-Nr. 227143):
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AUSGABE: SSP 3/2022, S. 4 · ID: 47962390
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