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FamilienverträgeBetriebsveräußerung einer Erbengemeinschaft – Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG möglich?
| Wer seinen Betrieb mit Gewinn verkauft, kann steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen. In der Praxis ist die Frage aufgetaucht, ob diese Vergünstigungen auch für eine Erbengemeinschaft gelten. |
Frage: Ein Einzelunternehmer verstirbt. Die Erbengemeinschaft besteht aus der Ehefrau und zwei Kindern. Die Betriebsveräußerung im Sinne des § 16 EStG ergibt einen Gewinn. Das Finanzamt möchte lediglich bei der Ehefrau den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG berücksichtigen. Bei den Kindern verweigert es einen Abzug, weil diese das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zu Recht? Oder geht im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auch das Alter des Verstorbenen (55. Lebensjahr vollendet) und damit der Zugang zum Freibetrag auf die Kinder über?
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AUSGABE: SSP 3/2022, S. 20 · ID: 47981004