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KinderbetreuungFreibetrag für Alleinerziehende und Abzug von Kinderbetreuungskosten beim Wechselmodell

Abo-Inhalt09.02.20222757 Min. LesedauerVon Dipl.-Volkswirt Günter Göbel, Würzburg

| Der BFH muss sich damit befassen, wem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG beim „Wechselmodell“ zusteht und ob in diesem Fall ein Elternteil auch schon deshalb Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG geltend machen kann, wenn er dem anderen seine Hälfte des Kindergelds überlassen hat. Das FG Thüringen hat in beiden Fällen „Nein“ gesagt. |

Was kennzeichnet das Wechselmodell?

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AUSGABE: SSP 3/2022, S. 6 · ID: 47977581

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