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Umsatzsteuer/VorsteuerIst-Versteuerer leistet: EuGH will Empfänger den Vorsteuerabzug erst mit Zahlung gewähren

Abo-Inhalt23.02.20223069 Min. LesedauerVon Laura Klein, Steuerberaterin, KMLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

| „Ist-Versteuerer“ nach § 20 UStG müssen (im Gegensatz zu „Soll-Versteuerern“) Umsätze erst versteuern, wenn Sie die Zahlung erhalten haben. Leistungsempfänger können die Vorsteuer dagegen unabhängig von der Besteuerung des Leistenden mit Leistungsausführung ziehen. So sieht es das deutsche Umsatzsteuerrecht vor. Der EuGH hält das für EU-rechtswidrig. Er sagt: Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers entsteht nach EU-Recht (erst), wenn der Anspruch auf die abziehbare Umsatzsteuer entsteht. Dies ist bei Ist-Versteuerung des Leistenden der Zeitpunkt der Zahlung. |

So wird es in Deutschland bisher gehandhabt

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AUSGABE: SSP 3/2022, S. 21 · ID: 47996675

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