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Kfz-Kosten(Nicht-)Privatnutzung von Pkw im Betriebsvermögen: So überzeugen Sie das Finanzamt

Abo-Inhalt20.09.20229006 Min. Lesedauer

| Der Anscheinsbeweis, dass ein betrieblicher Pkw auch privat genutzt wird, kann auch auf andere Weise als durch das Vorhandensein eines in Status und Gebrauchswert vergleichbaren Pkw im Privatvermögen erschüttert werden. Dies hat das FG Münster für einen Ford Ranger entschieden, den der Inhaber eines Gartenbaubetriebs im Betriebsvermögen hielt. Das letzte Wort hat jetzt der BFH, das Finanzamt hat Revision eingelegt. |

Darum ging es beim FG Münster

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ID: 48583979

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