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Okt. 2022

Kinder und SteuernSteuererleichterungen für Kinder (Teil 4): Der Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Unterkunft

Abo-Inhalt27.09.20228077 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Kinder werden im Steuerrecht besonders begünstigt – auch wenn sie schon volljährig sind. Zum Beispiel dann, wenn die Kinder sich für eine Ausbildung oder ein Studium entscheiden und dazu auswärtig untergebracht sind. In dem Fall können Sie als Eltern vom Ausbildungsfreibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG profitieren. Teil 4 der SSP-Beitragsreihe liefert Ihnen alle Details zu den Anspruchsvoraussetzungen und zeigt Ihnen, wie Sie den pauschalen Freibetrag geltend machen. |

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AUSGABE: SSP 10/2022, S. 6 · ID: 48532416

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