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Feb. 2023

Umgang mit dem FinanzamtVerfassungswidrigkeit der Säumniszuschläge: Wenn der BFH sich uneins ist ...

Abo-Inhalt02.12.20221315 Min. LesedauerVon Dipl.-Volkswirt Günter Göbel, Würzburg

| Versäumen Sie die Zahlungsfrist beim Finanzamt, werden Sie dafür hart bestraft. Es droht nicht nur die Zwangsvollstreckung, das Finanzamt fordert auch für jeden angefangenen Monat der verspäteten Zahlung einen Säumniszuschlag von einem Prozent der rückständigen Steuer – also zwölf Prozent pro Jahr! Angesichts der verfassungswidrigen Höhe der Verzinsung nach §§ 233a, 238 AO mit 0,5 Prozent pro Monat stellt sich die Frage, ob Sie gegen diese Strafforderung vorgehen können. Die Sache ist leider etwas diffus. Denn selbst die BFH-Richter sind sich uneins. |

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AUSGABE: SSP 2/2023, S. 11 · ID: 48764455

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