Feb. 2023
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DienstwagenStrom aus steuerfreier PV-Anlage: Auslagenersatz beim E-Dienstwagen jetzt steuerfrei
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| Lädt ein Arbeitnehmer seinen (Hybrid-)Elektro-Dienstwagen mit Strom aus dem öffentlichen Stromnetz oder aus seiner PV-Anlage, kann der Arbeitgeber ihm dafür steuer- und beitragsfreien Auslagenersatz zahlen. Mit dem neuen § 3 Nr. 72 EStG ist die Entnahme von Strom aus der eigenen PV-Anlage steuerfrei gestellt worden. Der Arbeitnehmer wird durch die Entnahme für den Dienstwagen steuerlich nicht mehr belastet. SSP macht Sie mit den Spielregeln zum Auslagenersatz vertraut und zeigt, welche Verbesserung § 3 Nr. 72 EStG beim Arbeitnehmer bringt. |
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AUSGABE: SSP 2/2023, S. 19 · ID: 48971777
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