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Bewirtung/BetriebsausgabenGrundsätze für die Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen seit 01.01.2023

Abo-Inhalt27.01.20232124 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München

| Die Finanzverwaltung hat die Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Bewirtungsausgaben in einem Bewirtungsbetrieb als Betriebsausgaben im Jahr 2021 neu gefasst. Für bis zum 31.12.2022 ausgestellte Belege über Bewirtungsaufwendungen war der Betriebsausgabenabzug unabhängig von den nach der KassenSichV geforderten Angaben zulässig. Seit 01.01.2023 sind die nach der KassenSichV geforderten Angaben verpflichtend geworden. SSP erläutert Ihnen die Details, damit der Betriebsausgabenabzug auch 2023 gelingt. |

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AUSGABE: SSP 2/2023, S. 22 · ID: 49025090

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