Logo IWW
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
16.05.2024

Rechnungslegung„DWD-Gesetz“: So profitieren Unternehmen von neuen Schwellenwerten für die Unternehmensgrößenklassen im HGB

Abo-Inhalt22.04.20242 Min. Lesedauer

| Ob ein Unternehmen handelsrechtlich (HGB) als Kleinstgesellschaft, kleine, mittelgroße oder große Gesellschaft einzustufen ist, hat erhebliche Auswirkungen auf Aufwände und Kosten für Jahresabschlüsse. Von einer Neuregelung im „Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ (in Gestalt angehobener Schwellenwerte) sollen etwa 52.000 Unternehmen profitieren. Das „DWD-Gesetz“ ist am 17.04.2024 in Kraft getreten. |

Hintergrund | Das HGB kennt vier Größenklassen von Unternehmen. Kleinstgesellschaften sind in § 267a BGB geregelt; kleine, mittelgroße oder große Gesellschaften § 267 HGB. Kleine Gesellschaften müssen einen Jahresabschluss aus Bilanz, GuV und Anhang aufstellen, sind aber nicht prüfungspflichtig und müssen nur einen sehr kurzen Jahresabschluss offenlegen. Mittelgroße und große Gesellschaften unterliegen der Prüfungspflicht, müssen einen Lagebericht zusätzlich verfassen und mehr Angaben und Unterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen.

ID: 50005423

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Bildrechte