BetriebsausgabenNeues BFH-Urteil zum Sportsponsoring: Wie Sie VIP-Logen als Betriebsausgaben absetzen
| Viele Unternehmer unterstützen überregionale Sportvereine und buchen z. B. VIP-Logen. Das Problem: Der Gesamtpreis entfällt auf mehrere Teilleistungen: Werbung, Raumnutzung, Bewirtung und Geschenke. Es stellen sich drei Fragen: Wie lässt sich dieser Gesamtbetrag optimal als Betriebsausgaben absetzen? Welche Bestandteile sind nicht abzugsfähig? Und wie vermeidet man, dass Gäste, die man in die VIP-Loge einlädt, diese Leistung selbst versteuern müssen? SSP beantwortet diese Fragen anhand der neuesten BFH-Rechtsprechung in einer zweiteiligen Beitragsserie. |
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AUSGABE: SSP 5/2024, S. 11 · ID: 49958042