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EinkommensteuerDer Kaufkraftausgleich bei Auslandsentsendung ab 01.10.2024: So mindert er im Inland die Steuer

Abo-Inhalt11.10.20245 Min. Lesedauer von Dipl.-Finanzwirt Rudolf Krümpel, Kassel-Calden

| Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland lohnsteuerfrei. Am 07.10. hat das BMF sein „Kaufkraftausgleich-Schreiben“ aktualisiert. Vor allem für Städte in China und den USA gelten neue Zuschlagsätze. SSP klärt auf. |

ID: 49867333

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