SonderausgabenKinderbetreuungskosten getrennter Eltern: Nach neuem BFH-Urteil sind kaum noch Fragen offen
| Eltern können Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen. Kompliziert wird es, wenn sich Eltern trennen und sie sich die Kosten für die Kinderbetreuung teilen. Wer hat dann wann und wie Anspruch auf den Sonderausgabenabzug? Dazu gibt es neue BFH-Rechtsprechung. |
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AUSGABE: SSP 11/2024, S. 5 · ID: 50198831