GewerbesteuerBFH lehnt erweiterte Kürzung im Organkreis beim „Weitervermietungsmodell“ ab
| Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ist für ein Grundstücksunternehmen, das als Organgesellschaft alle Grundstücke an eine andere Gesellschaft derselben Organschaft verpachtet hat, zu versagen, wenn die pachtende Organgesellschaft den Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet. Das hat der BFH entschieden. |
Organgesellschaften verpachten Immobilien an W-GmbH
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