Logo IWW
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

GebäudeabschreibungKaufpreisaufteilung: BMF hat Arbeitshilfe aktualisiert

Leseprobe18.02.20251 Min. Lesedauer

| Die Praxis lehrt, dass aus den wenigsten Immobilien-Kaufverträgen hervorgeht, welcher Anteil auf den – nicht abschreibbaren – Grund und Boden entfällt und welcher auf das abschreibbare Gebäude. Wer auf einen teuren Gutachter verzichten will, kann die BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung nutzen. Die ist jetzt zum 24.01.2025 aktualisiert worden. |

Hintergrund | Die BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung stand lange in der Kritik auch des BFH (Urteil vom 21.07.2020, Az. IX R 26/19, Abruf-Nr. 219134), weil sie nur auf dem Sachwertverfahren basierte. 2021 hatte das BMF dann nachgebessert und insgesamt drei Verfahren ermöglicht (Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren). Mit Stand vom 24.01.2025 hat das BMF die Arbeitshilfe aktualisiert.

Weiterführender Hinweis

ID: 50324257

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Bildrechte