Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Nutzung des beA ist in Mandatsangelegenheiten für uns eine Selbstverständlichkeit geworden. Trotzdem reißen die Gerichtsentscheidungen zur richtigen Nutzung nicht ab (s. zuletzt AK 25, 73 f.), u. a. zu Fragen der richtigen ...