Meinungsäußerung
Negative Bewertung durch Mandanten bei Google ist zulässig
Die negative Bewertung einer Rechtsanwaltskanzlei im Internet ist eine zulässige Meinungsäußerung, die keinen Unterlassungsanspruch begründet (OLG Bamberg 14.6.24, 6 U 17/24 e, Abruf-Nr. 244583).