Sept. 2025
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WerbungskostenDoppelte Haushaltsführung: BFH mindert Anforderungen bei Ein-Personen-Haushalten
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| Eine doppelte Haushaltsführung kann nur vorliegen, wenn ein eigener Hausstand vorhanden ist. Ob ein solcher eigener Hausstand aber tatsächlich vorliegt, ist oft umstritten. Auch der BFH musste sich jüngst – bei einem Ein-Personen-Haushalt – damit befassen. SSP nimmt die steuerzahlerfreundliche Entscheidung des BFH zum Anlass, das Thema „eigener Hausstand“ einmal grundsätzlich aufzurollen. |
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AUSGABE: SSP 9/2025, S. 11 · ID: 50517416
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