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ScheidungDie Pauschalabfindung für den Verzicht auf nacheheliche Ansprüche: Vorsicht Steuerfalle!

Abo-Inhalt25.09.202516 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Eine Ehe kann zu finanziellen Risiken führen. Wird sie nämlich geschieden, gehen damit oft Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt und die Aufteilung des gemeinsamen Hausrats einher. Um das zu verhindern, wird manchmal bereits vor der Ehe vertraglich vereinbart, dass ein Ehegatte für den Verzicht auf seine nachehelichen Ansprüche eine Pauschalabfindung erhält. Das Problem: Diese Pauschalabfindung unterliegt – wie der BFH jüngst entschied – der ungeliebten Schenkungsteuer. SSP klärt auf und bietet eine Gestaltungsoption. |

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AUSGABE: SSP 10/2025, S. 3 · ID: 50562888

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