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Photovoltaik„Solartechnische Sonder-AfA“ gewerblicher PV-Anlagen: Bis zu 30 Prozent im ersten Jahr?

Abo-Inhalt25.09.202526 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| In den Medien wird derzeit oft beworben, dass nicht unter § 3 Nr. 72 EStG fallende PV-Anlagen im Jahr der Anschaffung mit bis zu 30 Prozent abgeschrieben werden können. Das Konzept wird als „solartechnische Sonderabschreibung“ bezeichnet und mit ihr sollen sich gewerbliche PV-Anlagen auch als strategisches Investment zur Steuergestaltung eignen. Doch ist die beworbene Abschreibung mit bis zu 30 Prozent überhaupt realistisch und zutreffend? SSP beleuchtet für Sie die Fakten. |

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AUSGABE: SSP 10/2025, S. 10 · ID: 50563052

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