Textbausteine652: Erst mit dem Geldeingang fängt die Wiederbeschaffungsdauer an, wenn Versicherer gewarnt ist (H)
Download Abo-Inhalt 19.11.2025
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Mit dem Textbaustein 652 stellen Sie klar, dass erst mit dem Geldeingang die Wiederbeschaffungsdauer anfängt, wenn der Versicherer gewarnt ist.
ID: 50629773
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion