Mit dem Textbaustein widerlegen Sie die Auffassung des Versicherers, die Frachtkosten, die unvermeidlich mit der Ersatzteilbeschaffung verbunden sind, bei der fiktiven Abrechnung nicht erstatten zu müssen.
Mehr und mehr Gerichte gestehen dem Geschädigten die volle Erstattung der Kosten unter dem Tarifgesichtspunkt zu, wenn er im Gegenzug eventuelle Rückforderungsansprüche gegen den Autovermieter wegen überhöhter Abrechnung an den Versicherer ...