TextbausteineRA072: Die Vorteilsausgleichsabtretung, die auf § 249 Abs. 2 S. 1 BGB Bezug nimmt, ist unwirksam
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Mit dem folgenden Rechtsanwaltsbaustein machen Sie geltend, dass die vom Versicherer vorgelegte Vorteilsausgleichsabtretung unwirksam ist.
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ID: 50104917
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