Downloads allgemeinRechtsprechungsübersicht zum Mietwagenrisiko (Stand: 11/2025)
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Mehr und mehr Gerichte gestehen dem Geschädigten die volle Erstattung der Kosten unter dem Tarifgesichtspunkt zu, wenn er im Gegenzug eventuelle Rückforderungsansprüche gegen den Autovermieter wegen überhöhter Abrechnung an den Versicherer abtritt. Vorausgesetzt, dass der Geschädigte selbst aktiv wird. Folgende Gerichte stehen da derzeit auf der „Positiv-Liste“.
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