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AusfallschadenNutzungsausfallentschädigung neben fiktiven Reparaturkosten – Eine neue Abwehridee
Wenn der Geschädigte neben der Erstattung fiktiver Reparaturkosten auch noch Ausfallschaden verlangt, sind Versicherer mit ihren Abwehrargumenten sehr kreativ. Andererseits meinen Geschädigte gelegentlich, sie hätten quasi automatisch Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die im Gutachten prognostizierte Reparaturdauer. Die Kombination aus beidem zeigt eine Leserfrage:
Frage: Unser Mandant hat das verunfallte Fahrzeug repariert, legt dafür aber keine Rechnung vor. Der Versicherer reklamiert nun im Hinblick auf den Ausfallschaden: „Ein Geschädigter hat darzulegen und nachzuweisen, an welchen Tagen sein Fahrzeug schadenbedingt nicht zu nutzen war. Es reicht nicht aus, pauschal zu Nutzungswillen und Nutzungsmöglichkeit vorzutragen. Stattdessen ist konkret nachzuweisen, wann der Geschädigte wegen welcher Reparaturmaßnahmen das Fahrzeug nicht nutzen konnte.“
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