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ParkverstoßPrüfungspflicht, ob das Parken erlaubt ist, oder: Kosten des abgebrochenen Abschleppvorgangs
| Das VG München hat sich mit den Kosten eines (abgebrochenen) Abschleppvorgangs befasst. Der Betroffene hatte seinen Pkw auf einem für Behinderte vorgesehenen Parkplatz abgestellt. Zum Abschleppen war es aber nicht mehr gekommen, weil der Betroffene den Parkplatz noch rechtzeitig frei gemacht hatte. |
Das VG München (13.3.23, M 23 K 21.5332, Abruf-Nr. 235170) bejaht eine Prüfpflicht des betroffenen Verkehrsteilnehmers. Dem Verkehrsteilnehmer im ruhenden Verkehr ist es danach zuzumuten, sich nach etwa vorhandenen Verkehrszeichen sorgfältig umzusehen und eingehend zu prüfen, ob er sein Fahrzeug an der von ihm gewählten Stelle abstellen darf. Dass hatte der Betroffene hier versäumt.
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AUSGABE: VA 7/2023, S. 118 · ID: 49439866