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ProzessrechtTerminsverlegung nach Terminierung ohne Terminsabsprache

Abo-Inhalt16.02.2024184 Min. Lesedauer

| Hat der Versuch einer Terminsabsprache nicht stattgefunden, muss sich der Richter bei einem substanziierten Verlegungsantrag des Verteidigers ernsthaft bemühen, dessen nachvollziehbarem Begehren im Rahmen der zeitlichen Möglichkeiten des Spruchkörpers Rechnung zu tragen. |

Sachverhalt und Entscheidungsgründe

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AUSGABE: VA 3/2024, S. 51 · ID: 49849820

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