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VBVereinsBrief

ArbeitsrechtWie werden ehrenamtliche Tätigkeiten neben einer Anstellung rechtlich behandelt?

Abo-Inhalt01.02.20222472 Min. Lesedauer

| Dass angestellte Mitarbeiter in Vereinen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen neben ihrer bezahlten Tätigkeit noch ehrenamtliche Leistungen erbringen, ist gar nicht so selten. Im Einzelfall kann dann strittig sein, ob es dafür Vergütungsansprüche gibt, das Ehrenamt also faktisch „Überstunden“ sind oder gar ein zweites Arbeitsverhältnis ist. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat für diese Fälle wichtige Klarstellungen getroffen. |

Der Fall vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern

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AUSGABE: VB 2/2022, S. 10 · ID: 47962681

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