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KatastrophenhilfeHilfe für die Ukraine durch gemeinnützige und andere Organisationen: BMF nimmt Stellung

Abo-Inhalt04.04.20224391 Min. Lesedauer

| Das BMF hat die Möglichkeiten für die Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine geschädigten Menschen ausgeweitet. Die Regelungen entsprechen denen, die in solchen Katastrophenfällen üblich sind. Sie gelten zunächst bis zum Jahresende. |

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AUSGABE: VB 4/2022, S. 3 · ID: 48123290

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