Juli 2022
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VergütungenDie Energiepreispauschale im Verein: BMF erweitert Adressatenkreis im Verein
Abo-Inhalt26.06.20226852 Min. Lesedauer
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| Im „Steuerentlastungsgesetz 2022“ ist u. a. eine Energiepreispauschale von 300 Euro geregelt. Nachdem das BMF jetzt die FAQ veröffentlicht hat, bedarf die Erstberichterstattung im VB (Ausgabe 6/2022, Seite 9) der Ergänzung. Der Kreis der Begünstigten in Vereinen ist nämlich größer als anhand des Gesetzeswortlauts anzunehmen war. Insbesondere kommen auch Mitarbeiter in den Genuss, die nur im Rahmen des Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrags vergütet werden. Erfahren Sie anhand der FAQ (Abruf-Nr. 229830), wer im Verein begünstigt ist und was Vereine veranlassen müssen. |
Inhaltsverzeichnis
- Wer erhält die Energiepreispauschale
- Die lohnsteuer- und sv-rechtliche Einordnung der EPP
- Das „Auszahlung- und-Erstattung-Prinzip“
- Die steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber
- In welchen Fällen zahlt der Arbeitgeber die EPP aus?
- Verein beschäftigt ausschließlich Ehrenamtler
- Besonderheiten bei Minijobs
- Der zusammenfassende Überblick
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AUSGABE: VB 7/2022, S. 3 · ID: 48425742
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