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PersönlichkeitsrechteVeröffentlichung von Fotos auf der Vereins-Homepage: Wann benötigen Sie Einwilligungen?

Abo-Inhalt31.10.20229814 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn

| Wie stellen Sie Ihren Verein möglichst attraktiv dar? Natürlich auch dadurch, dass Sie ihm „ein Gesicht geben“ und auf der Homepage oder Ihrem Social-Media-Auftritt Fotos von Mitgliedern, Aktiven oder Ehrenamtlern veröffentlichen. Die jüngsten Tätigkeitsberichte der Bundes- und Landesdatenschutzbehörden lehren aber, dass in Vereinen immer noch viele Fehler gemacht werden, die nicht nur Ärger mit Betroffenen, sondern auch Bußgelder einbringen können. Erfahren Sie deshalb, worauf Sie bei der Verwendung von Fotos im Verein achten müssen. |

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AUSGABE: VB 11/2022, S. 17 · ID: 48684626

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