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VereinsrechtFakultative Vereinsorgane: Den Verein jenseits der Pflichtorgane zeitgemäß aufstellen

Abo-Inhalt31.01.20232312 Min. Lesedauer

| Vereine sind in der rechtlichen Ausgestaltung eine außerordentlich flexible Rechtsform. Das gilt nicht nur für Mitgliederversammlung und Vorstand als Pflichtorgane. Es können weiteren Organe dazu genommen werden, die die unterschiedlichsten Aufgaben übernehmen können. Man spricht hier von fakultativen Vereinsorganen. Während es für die Aufgaben und Rechte der Pflichtorgane gesetzliche Vorgaben gibt, sind für die weiteren (fakultativen) Organe allein die Satzungsregelungen ausschlaggebend. VB klärt die rechtlichen Rahmenbedingungen und gibt Tipps zur Ausgestaltung. |

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AUSGABE: VB 2/2023, S. 15 · ID: 49039581

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