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SpendenabzugMitgliedsbeiträge bei Kultureinrichtungen: Das BFH-Urteil zum Spendenabzug und die Folgen

Top-BeitragAbo-Inhalt31.01.20232213 Min. Lesedauer

| Bei Kultureinrichtungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, sind die Mitgliedsbeiträge nicht als Sonderausgaben (§ 10b Abs. 1 S. 8 EStG) abzugsfähig. Nach Ansicht der Finanzverwaltung gilt das auch, wenn der Verein auch noch andere Zwecke verfolgt. Diese nicht eben vereinsfreundliche Auffassung hat der BFH jetzt bestätigt. |

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AUSGABE: VB 2/2023, S. 3 · ID: 49028854

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