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VereinsregisterSatzung: Regel- und Sonderbeiträge richtig abgrenzen

Abo-Inhalt27.01.20232190 Min. Lesedauer

| Wenn die Satzung eines Vereins nicht hinreichend zwischen Regelbeiträgen und Umlagen unterscheidet, ist das rechtlich problematisch. Das lehrt eine Entscheidung des OLG München. |

Die Satzung eines Vereins hatte sowohl Geldbeiträge als auch Arbeitsleistungen und Ersatzgeldleistungen geregelt. Dabei waren „die zu leistenden Arbeitsstunden bzw. die Ersatzgeldleistung (…) in die Berechnung des Mitgliedsbeitrags bzw. in die Höhe der Umlagen mit einzubeziehen“. Das Registergericht wies die Eintragung zurück. Es verwies auf die Rechtsprechung des BFH, wonach Umlagen nur dann als Sonderbeiträge erhoben werden können, wenn die Satzung den (Höchst-)betrag festlegt oder einen Berechnungsmaßstab nennt.

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AUSGABE: VB 2/2023, S. 1 · ID: 49027053

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