Sept. 2025
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PraxisfallWann ist eine Einladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail fehlerhaft?
Abo-Inhalt01.09.2025171 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Es ist die gängige Praxis, dass Vereine zur Mitgliederversammlung per E-Mail eingeladen werden. Der Verein muss aber die entsprechende Satzungsregelung beachten, um Ladungsmängel zu vermeiden. |
Frage: Nach unserer Satzung erfolgt die Einladung zur Mitgliederversammlung postalisch oder per E-Mail. Nun gibt es Unsicherheiten darüber, wann wir Mitglieder per E-Mail einladen dürfen und wie wir mit unzustellbaren E-Mails umgehen müssen. Was ist z. B. mit E-Mails, die in einem Spamordner landen, d. h. müssen wir die Zustellung nachweisen?
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AUSGABE: VB 9/2025, S. 20 · ID: 50524756
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