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ArbeitsrechtLAG Köln: Schiedsrichterassistenten sind Arbeitnehmer (und keine Selbstständigen)
Abo-Inhalt01.12.2025165 Min. Lesedauer
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| Der Vertrag zwischen einem Schiedsrichterassistenten und der DFB S GmbH über den Einsatz des Assistenten in der dritten Profiliga begründet ein Arbeitsverhältnis. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem Verfahren über das Vorliegen einer Altersdiskriminierung. Die Entscheidung ist über den Fall der Schiedsrichtertätigkeit hinaus von Bedeutung, weil sich das LAG mit der rechtlichen Einordnung von Rahmenverträgen beschäftigt hat, wie sie bei freiberuflichen Tätigkeiten häufig abgeschlossen werden. |
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AUSGABE: VB 12/2025, S. 13 · ID: 50637862
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