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SozialversicherungSG Mainz: Berufsringer sind nicht selbstständig
Abo-Inhalt01.12.2025210 Min. Lesedauer
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| Ein Ringer, der in der Bundesliga für einen Verein kämpft, dem er selbst angehört, und dafür pro Kampf bezahlt wird, ist abhängig beschäftigt. Das hat das Sozialgericht (SG) Mainz im Fall eines Sportlers entschieden, der für einen Ringerverein in der Bundesliga angetreten war. Der Verein war der Meinung, der Ringer sei selbstständig. |
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AUSGABE: VB 12/2025, S. 17 · ID: 50638051
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