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KontopfändungHat das Kreditinstitut nach Überzahlung einen Rückzahlungsanspruch?
Abo-Inhalt27.10.202519 Min. Lesedauer 
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| Ein Leser fragt: Ich habe als Pfändungsgläubiger von der Bank (Drittschuldnerin) einen Betrag überwiesen bekommen. Nach der Überweisung meldet die Bank, sie habe zu viel überwiesen, d. h., angeblich über den pfändbaren Betrag hinaus. Die Bank verlangt nun Rückzahlung. Zu Recht? |
Ungerechtfertigte Bereicherung
Antwort: Ja. Hat die Bank zu viel gezahlt und entspricht das nicht dem tatsächlich pfändbaren Betrag, besteht nach BGH-Rechtsprechung (NJW 02, 2871) ein Rückforderungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB).
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AUSGABE: VE 11/2025, S. 182 · ID: 50549753
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