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VollstreckungspraxisVollstreckungs-Tipp des Monats
| Unsere Leserin Lisa Bolten, Nürnberg, schrieb uns, dass Gläubiger zu selten auf mögliche Erbschaften achten, die Schuldnern perspektivisch zufließen. Bereits in zwei Fällen hatten ihre gezielten Recherchen Erfolg. Einer davon brachte eine wertvolle Immobilie ans Licht. |
Vollstreckungs-Tipp des Monats: Geld gesucht – Haus gefunden | 
Gegen Schuldner S. war eine hohe Forderung von insgesamt 35.000 EUR offen. Seine schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse hatten zu einer Ratenvereinbarung geführt. Unsere Leserin prüfte trotzdem stichprobenartig Einkommen und Zuflüsse des S. Wie bei anderen Schuldnern streute sie in allgemeine Gespräche rund um Einkommen und mögliche Vollstreckungen unauffällig kleine Nebenfragen nach Eigentum, Vermögen der Eltern oder anstehenden Erbschaften. Sie hatte sich den Hinweis des S. notiert, dass seine Tante in Hamburg-Harburg ein Haus hätte, deren Wert er aber nicht kenne. Zwei Jahre war das her – nun ließ ein plötzlicher Umzug des S. in die nördliche Region unsere Leserin stutzig werden. S. gab an, sich dort um einen pflegebedürftigen Freund F. zu kümmern und erhöhte auch seine gezahlten Raten etwas, da er für die Unterstützung des F. etwas Geld erhielt. Allerdings war er nicht nach Hamburg-Harburg gezogen. Recherchen hatten Erfolg Unsere Leserin kontaktierte eine Immobilienkauffrau aus ihrem Netzwerk. Diese ermittelte zwei Häuser, die jüngst zum Verkauf angeboten wurden. Dank der Notiz unserer Leserin über Haus, Ortsteil und einer kleinen Besonderheit, konnte man die Recherche auf ein Haus eingrenzen. Nach Rücksprache mit Gläubiger G. wurde vor Ort weiter ermittelt. Tatsächlich: S. war mehrfach vor dem Haus gesehen worden. Dort fanden zudem umfassende Renovierungsarbeiten statt. Unsere Leserin konfrontierte S. mit ihren Recherchen und drohte mit Konsequenzen, da er die Erbschaft verschwiegen hatte. S. zahlte die Restforderung vollständig. So vermied er einen Zugriff auf die Immobilie sowie eine weitere Zwangsvollstreckung. Unsere Leserin ersparte sich so überdies erheblich Zeit. Lebensumstände können sich ändern Unsere Leserin gibt noch folgenden Tipp: Schuldner äußern sich oft freimütig, wenn sie nicht damit rechnen, zu erben. Aber: Es kann viel Zeit vergehen, zwischenmenschliche Beziehungen oder Testamente ändern sich – und plötzlich erbt ein Schuldner doch. Das mag dann verheimlicht werden, aber wenn plötzliche Änderungen im Leben des Schuldners auftreten (Umzug, häufige Ortswechsel, Konsum und Erscheinungsbild, Social-Media-Postings) und man frühere Informationen einbezieht, können gezielt Erbschaften in Betracht gezogen werden.  | 
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AUSGABE: VE 11/2025, S. 198 · ID: 50573375