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VollstreckungspraxisZwangsvollstreckung bei fehlender Lohnabrechnung

Abo-Inhalt27.10.202521 Min. Lesedauer

| Eine in der Praxis häufige Frage: Wie ist die Zwangsvollstreckung aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich zu behandeln, wenn dieser sowohl die Zahlung konkret bezifferter Bruttobeträge für einzelne Monate als auch die Verpflichtung zur Erteilung von Abrechnungen und anschließender Nettoauszahlung beinhaltet? Ist die Vollstreckung unmittelbar aus dem Bruttotitel zulässig oder muss zunächst die Abrechnung erzwungen und anschließend der ermittelte Nettobetrag vollstreckt werden? |

Beispiel

Ziffer 1  bis  7 eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs verpflichten den Arbeitgeber als Beklagten, jeweils ab Januar bis einschließlich Juli einen monatlichen Bruttobetrag von 1.000 EUR zu zahlen. Ziffer 8 des Vergleichs besagt, dass der Beklagte über die Beträge der Ziffern 1  bis 7 monatliche Abrechnungen erteilen muss und den sich daraus ergebenden Nettobetrag auszuzahlen hat.

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AUSGABE: VE 11/2025, S. 184 · ID: 50549757

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